Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

Das Regionale Gründer- und Innovationszentrum (RIZ) soll gemeinsam von Stadt und Landkreis Bayreuth getragen werden. Der Betrieb soll durch eine noch zu gründende Betriebsgesellschaft erfolgen, deren Gesellschafter die Stadt Bayreuth und der Landkreis Bayreuth zu gleichen Teilen sein werden. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für den gemeinsamen Betrieb sind in einem Vertrag zu regeln. Entsprechendes wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Stadt und Landkreis Bayreuth festgelegt, welchem vom Kreistag in seiner Sitzung am 27.06.2025 zugestimmt wurde.

In einem Betriebskonzept für das RIZ wurden in den zurückliegenden Monaten die Grundlagen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungsangebote und bezüglich einer arbeitsfähigen Organisationsstruktur gelegt. Nun ist zunächst eine fachlich begründete Empfehlung für die am besten geeignete Rechtsform des RIZ erforderlich. Zur Vorbereitung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage wurde ein externes Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden den Gremien vorgestellt. Im Gutachten wurden folgende Rechtsformen untersucht: Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, (gemeinsames) Kommunalunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Aus der Analyse geht als klare Empfehlung hervor, das RIZ in der Rechtsform einer GmbH zu errichten.

Diese Rechtsformempfehlung ist zugleich eine praxisbewährte Struktur für vergleichbare Einrichtungen, denn die GmbH stellt die Vorzugs-Rechtsform vergleichbarer Einrichtungen in Bayern dar. Zugleich deckt sie sich mit der aus organisationstheoretischer Sicht getroffenen Empfehlung aus dem Gutachten zum Betriebskonzept für das RIZ.

Aus steuerrechtlicher Perspektive ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsformen keine unterschiedlichen Vor- bzw. Nachteile, so dass dies der rechtlichen Empfehlung nicht entgegensteht.

Die vorläufige Entscheidung der Gremien von Stadt und Landkreis Bayreuth zur Rechtsform ist Voraussetzung, um eine verbindliche Auskunft des Finanzamts hinsichtlich der steuerlichen Implikationen der geplanten Tätigkeiten am RIZ einzuholen.


Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Vorbehaltlich der Ergebnisse der verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt wird beschlossen, das Regionale Gründer- und Innovationszentrum entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu errichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Bayreuth die weiteren Schritte zur Gründung der Gesellschaft vorzubereiten, insbesondere einen abgestimmten Gesellschaftsvertrag zu erarbeiten und die steuerlichen Rahmenbedingungen durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamts zu klären.

  1. Die Ergebnisse sind den Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

  1. Vorbehaltlich der Ergebnisse der verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt wird beschlossen, das Regionale Gründer- und Innovationszentrum entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu errichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Bayreuth die weiteren Schritte zur Gründung der Gesellschaft vorzubereiten, insbesondere einen abgestimmten Gesellschaftsvertrag zu erarbeiten und die steuerlichen Rahmenbedingungen durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamts zu klären.

  1. Die Ergebnisse sind den Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.