Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

Die beigefügte Neufassung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger (Anlage 1) orientiert sich an der bisher geltenden Satzung (Anlage 2). Sie setzt jedoch im Zuge der Haushaltskonsolidierung gewisse vom BKPV angeregte Einsparpotenziale um.

1. Mitglieder des Kreistages (§ 1)

Nach Art. 14a der Landkreisordnung (LKrO) haben ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Anspruch auf angemessene Entschädigung. Sie erhalten Ersatzleistungen für die zur Wahrnehmung des Ehrenamts notwendige Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen. Das Nähere ist in einer Satzung zu regeln. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden.

Zurzeit erhalten die Mitglieder des Kreistages nach der Satzung des Landkreises Bayreuth zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger u. a. folgende Entschädigung:

a)

Monatliche Aufwandsentschädigung an Kreisräte

72,00 €

b)

Entschädigung je Sitzungstag für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages oder seiner Ausschüsse; zusätzlich 10,00 € bei Nutzung des KRe-Portals

40,00 €

Um dem Konsolidierungsgedanken Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung auf 70 € festzusetzen und gleichzeitig die Dynamisierung zu streichen.

Da nach der neuen GeSchO die Nutzung des KRe-Portals für den Download der Sitzungsunterlagen verpflichtend ist, wird angeregt, die in der letzten Wahlperiode eingeführte Pauschale in Höhe von 10 € ebenfalls zu streichen. Das ursprüngliche Ansinnen, die Sitzungspauschale nur dann zu gewähren, wenn ein Mitglied des Kreistags mind. die Hälfte der Sitzungszeit anwesend ist, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2026 mehrheitlich verworfen.

Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, sollte § 1 Abs. 3 letzter Satz so angepasst werden, dass der Verdienstausfall zwischen dem Landkreis und dem Arbeitgeber verrechnet wird.

2. Vorsitzende der Kreistagsfraktionen (§ 3)

Die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen erhalten zur Abgeltung ihres besonderen Aufwands eine mtl. Entschädigung von 100 € und zusätzlich 3,50 € monatlich je Fraktionsmitglied. Es wird vorgeschlagen, die Höhe der Entschädigung beizubehalten, die Dynamisierung jedoch zu streichen.



3. Weitere Stellvertreter des Landrats (§ 4)

In der konstituierenden Sitzung am 22.05.2026 wurde beschlossen, die monatliche Aufwandsentschädigung für die weiteren Vertreter des Landrats auf 300 € festzusetzen (zuletzt 321 €) und die Dynamisierung zu streichen. Dieser Beschluss wird in der Neufassung des § 4 umgesetzt. Das ursprüngliche Ansinnen, den Stellvertretern des Landrats für Dienstreisen bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges eine Wegstreckenentschädigung nach § 1 Abs. 7 Satz 1 auch für Fahrten innerhalb des Landkreises zu gewähren, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2026 mehrheitlich verworfen.

4. Kreisheimatpfleger, Kreisarchivpfleger etc. (§ 5)

Entsprechend der o.g. Regelung wird angeregt, bei den Kreisheimatpflegern und beim Kreisarchivpfleger die Dynamisierung zu streichen. Gleichzeitig wird die Erstattung der Reisekosten vereinheitlicht.


 
Im Übrigen darf auf die Neufassung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger, die dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, verwiesen werden.


Beschlussvorschlag für den Kreistag:

1. Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.05.2026 den Neuerlass der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger in der beiliegenden Fassung, die insoweit einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 21.06.2024 (Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 17 vom 27.06.2024) außer Kraft.

2. Die Verwaltung ist berechtigt, redaktionelle Änderungen des Satzungstextes vorzunehmen.