Herr Schmelzer berichtet von der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).  Im März 2021 wurden seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales die lange angekündigte neue Förderrichtlinie bekannt gegeben.

 

 

1.   Hintergrund: Sachstand JaS im Landkreis Bayreuth

 

 

JaS richtet sich an junge Menschen mit sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.

 

Im Landkreis Bayreuth wurde frühzeitig entschieden, dass JaS nur nach den Maßgaben der staatlichen Förderrichtlinie gewährt wird. Daher unterliegt die JaS einem strengen Verfahren.

 

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (= Jugendamt) hat im Benehmen mit dem jeweiligen Schulamt- bzw. bei Berufs-, Berufsfachschulen und Förderzentren bzw. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sowie soziale und emotionale Entwicklung mit der jeweiligen Regierung, bei Real- und Wirtschaftsschulen mit dem Ministerialbeauftragten - den Bedarf für die JaS an öffentlichen Schulen mittels einer Bedarfsanalyse im Rahmen seiner planerischen Tätigkeit festzustellen.

Sodann ist auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie in Federführung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe ein Konzept für die JaS-Maßnahme vorzulegen; dabei sind neben Schule, Schulamt, Regierung, Schulaufwandsträger die anstellenden Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen.

JaS kann nur gefördert werden, wenn sie mit mindestens einer halben Vollzeitstelle pro Schule besetzt ist; darüber hinaus ist die Tätigkeit durch die Förderung streng reglementiert und enthält strikt einzuhaltende Anweisungen zum Aufgabenbereich und Berichtswesen.

 

Im Landkreis haben wir derzeit folgende Situation:

 

Mittelschule Pegnitz                                                            ganztägig       seit 2010

Mittelschule Weidenberg                                                      ganztägig       seit 2010

Mittelschule Vb. Eckersdorf und Hummeltal          je ca.50%      ganztägig       seit 2014

Gesamtschule Hollfeld                                                                    ganztägig     seit 2014

Grundschule Speichersdorf (Migrationsanteil)                           30 St.           seit 2014

Mittelschule Bad Berneck                                                     30 St.           seit 2016

Förderschule Weidenberg                                                     1/2               seit 2018

Förderschule Pegnitz                                                           1/2               seit 2018

 

 

 

 

 

Zugrunde liegen die entsprechenden vorangegangenen Beschlüsse des Kreisausschusses jeweils auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses.

 

-         Am 05.10.2009 nahm der Kreisausschuss den Antrag auf staatliche Förderung für zwei Vollzeitstellen JaS an den Schulen in Pegnitz und Weidenberg zur Kenntnis; man beauftragte den Jugendhilfeausschuss mit der Befassung der weiteren Einzelheiten.

-         Im November 2012 fasste der Kreisausschuss den Beschluss, an allen Mittelschulverbünden Jugendsozialarbeit einzurichten und mit jeweils bis zu einer Vollzeitstelle zu besetzen. Daneben wurde an der Schule in Speichersdorf (Schulverbund mit Kemnath) und an der Gesamtschule Hollfeld JaS eingerichtet, der Bedarf an den Förderschulen war noch zu ermitteln.

-         Im Januar 2014 folgte der Beschluss ab dem Schuljahr 2014/15 die Schulaufwandsträger finanziell in Höhe von 10 % zu beteiligen.

-         Im Februar 2016 wurde die Option geschaffen, bei mindestens 20 % Migrationsanteil der Schülerschaft auch an Grundschulen Jugendsozialarbeit einzurichten. Außerdem wurde in Bad Berneck eine halbe JaS-Stelle ermöglicht.

-         Im Juni 2017 wurde bei entsprechendem Bedarf auch an den beiden Förderschulen des Landkreises eine JaS-Stelle ermöglicht.

-         Im Januar 2019 wurde die Option geschaffen, die JaS-Stelle an der Schule in Bad Berneck bis zu einer Ganztagsstelle zu erweitern.

 

 

2.   Die neue Förderrichtlinie

 

Die Ziffer 1 der neuen Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen und den darin genannten Schultypen lässt die Absicht erkennen, dass JaS bei entsprechendem Bedarf seitens des Ministeriums möglichst flächendeckend in nunmehr fast allen Schularten befördert werden soll.

Dies zeigt auch die Erfahrung und fachliche Haltung des letzten Jahrzehnts, dass durch entsprechende Angebote Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig Zugangswege zur Jugendhilfe finden sollen, sofern sie sich individuell in einer Notlage befinden.

 

Schularten, an denen Jugendsozialarbeit an Schulen künftig gefördert werden kann, sind:

-         Grundschulen

-         Mittelschulen

-         Sonderpädagogische Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, sowie emotionale und soziale Entwicklung

-         Wirtschaftsschulen

-         Realschulen

-         Berufsschulen und Berufsfachschulen

-         Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung.

 

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“. Nach wie vor wird Jugendsozialarbeit an Schulen mit einem Festbetrag von 16.360,-- € je Vollzeitstelle gefördert. Die ursprüngliche Absicht, JaS nach dem Erreichen der ersten 1000 Vollzeitstellen mit einer 50% - Förderung der Personalkosten auszustatten, wurde noch nicht umgesetzt.

 

3.   JaS – künftige Entwicklungen im Landkreis Bayreuth

 

3.1.               

Seit April dieses Jahres liegt ein Antrag zur Einrichtung einer JaS-Stelle an der Berufsschule III  im Kreisjugendamt vor. Der Schulleiter, Herr Abt, hat die Situation an der Schule mit Schreiben vom 21. Juni ausführlich dargestellt und um eine entsprechende Bedarfsanalyse gebeten. Beantragt ist, falls möglich, die JaS-Fachkraft an den Schulstandorten im Berufsschulzentrum Bayreuth und in der Berufsschule Pegnitz jeweils hälftig einzusetzen.

 

Betrachtet man die Struktur und die Zusammensetzung der Berufsschule III nur mit einem ersten oberflächlichen Blick, erkennt man 22 Klassen in Bayreuth mit Agrar- und Gartenbau, Berufsvorbereitung sowie Berufsfachschulen für Kinderpflege, Sozialpflege und Ernährung/Versorgung, sowie 26 Klassen in Pegnitz (9 Gastronomie und 17 Klassen Metalltechnik) zusammen mit einer Gesamtschülerzahl von ca. 1000 Jugendlichen. Es verdichtet sich schon hiermit die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer genaueren Prüfung des Bedarfs sich dieser im Ergebnis bestätigen wird.

 

Diese Annahme, aber auch der Umstand, dass die Ausweitung von JaS auf die Grundschulen nun förderfähig ist, legt nahe, dass sich der Jugendhilfeausschuss mit der Thematik genauer beschäftigen sollte. Ein Regelwerk, Stufenplan oder Konzept für den Einsatz von JaS wäre notwendig, um der möglichen Vielzahl von Anträgen zu begegnen.

 

 

3.2.               

Das Gremium wurde abschließend noch über weitere Überlegungen des Fachbereiches in Zusammenhang mit JaS informiert. Schon seit geraumer Zeit ist es die Absicht des Jugendamtes und der Kreisgremien, die kommunale Jugendarbeit zu stärken. Entsprechend dieser  Absicht wurde bereits 2014 der Beschluss durch den Kreistag gefasst, eine Personalkostenförderung von 25 % beizusteuern, wenn eine Kommune einen Jugendpfleger beschäftigt.

 

Zusammen mit der Gemeinde Speichersdorf wurde überlegt, wie man eine JaS-Fachkraft für die Mittelschule  mit dem Bestreben der Gemeinde, sich um die kommunale Jugendarbeit zu bemühen, verbinden könnte. Sollte der Bedarf an JaS an der Mittelschule eine halbe Stelle nicht überschreiten, könnte eine JaS-Fachkraft am Vormittag an der Schule arbeiten und sich nachmittags als Gemeindejugendpfleger mit einer Halbtagsbeschäftigung um die Jugendlichen außerhalb der Schule kümmern.  D.h. sie könnte an sozialen Brennpunkten, im Jugendtreff oder bei den Jugendleitern präsent und ansprechbar sein. Die daraus zu erwartenden Synergien liegen auf der Hand.

 

Die Gemeinde Speichersdorf würde sich als „Modell“ für eine solche Konstellation eignen.

JaS in der Grundschule Speichersdorf wird durch den Träger SOS Kinderdorf Immenreuth abgedeckt; eine entsprechende Voranfrage bei Herrn Hassel, dem Kinderdorfleiter ergab, dass nach Rücksprache mit der Leitung in München das SOS Kinderdorf durchaus als Anstellungsträger für ein solches Modell zur Verfügung stünde.  

Die JaS-Stelle sollte dabei nach Möglichkeit natürlich innerhalb der Voraussetzungen der staatlichen Förderung realisiert werden.

Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht zur Jugendsozialarbeit an Schulen und zur neuen JaS-Förderrichtlinie zur Kenntnis genommen.