Sitzung: 15.07.2021 JA/002/2021
Herr Schmelzer berichtet von der
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Im
März 2021 wurden seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit
und Soziales die lange angekündigte neue Förderrichtlinie bekannt gegeben.
1.
Hintergrund:
Sachstand JaS im Landkreis Bayreuth
JaS richtet sich an junge Menschen mit
sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von sozialen
Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in
erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Landkreis Bayreuth wurde frühzeitig
entschieden, dass JaS nur nach den Maßgaben der staatlichen Förderrichtlinie
gewährt wird. Daher unterliegt die JaS einem strengen Verfahren.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(= Jugendamt) hat im Benehmen mit dem jeweiligen Schulamt- bzw. bei Berufs-,
Berufsfachschulen und Förderzentren bzw. Berufsschulen zur sonderpädagogischen
Förderung mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sowie soziale und
emotionale Entwicklung mit der jeweiligen Regierung, bei Real- und
Wirtschaftsschulen mit dem Ministerialbeauftragten - den Bedarf für die JaS an
öffentlichen Schulen mittels einer Bedarfsanalyse im Rahmen seiner planerischen
Tätigkeit festzustellen.
Sodann ist auf der Grundlage dieser
Förderrichtlinie in Federführung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe ein
Konzept für die JaS-Maßnahme vorzulegen; dabei sind neben Schule, Schulamt,
Regierung, Schulaufwandsträger die anstellenden Träger der freien Jugendhilfe
zu beteiligen.
JaS kann nur gefördert werden, wenn sie
mit mindestens einer halben Vollzeitstelle pro Schule besetzt ist; darüber
hinaus ist die Tätigkeit durch die Förderung streng reglementiert und enthält
strikt einzuhaltende Anweisungen zum Aufgabenbereich und Berichtswesen.
Im Landkreis haben wir derzeit folgende
Situation:
Mittelschule Pegnitz ganztägig seit 2010
Mittelschule Weidenberg ganztägig seit 2010
Mittelschule Vb. Eckersdorf und
Hummeltal je ca.50% ganztägig seit
2014
Gesamtschule Hollfeld ganztägig seit 2014
Grundschule Speichersdorf
(Migrationsanteil) 30
St. seit 2014
Mittelschule
Bad Berneck 30
St. seit 2016
Förderschule Weidenberg 1/2 seit 2018
Förderschule Pegnitz 1/2
seit
2018
Zugrunde liegen die entsprechenden
vorangegangenen Beschlüsse des Kreisausschusses jeweils auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses.
-
Am
05.10.2009 nahm der Kreisausschuss den Antrag auf staatliche Förderung für zwei
Vollzeitstellen JaS an den Schulen in Pegnitz und Weidenberg zur
Kenntnis; man beauftragte den Jugendhilfeausschuss mit der Befassung der
weiteren Einzelheiten.
-
Im
November 2012 fasste der Kreisausschuss den Beschluss, an allen
Mittelschulverbünden Jugendsozialarbeit einzurichten und mit jeweils bis zu
einer Vollzeitstelle zu besetzen. Daneben wurde an der Schule in Speichersdorf
(Schulverbund mit Kemnath) und an der Gesamtschule Hollfeld JaS
eingerichtet, der Bedarf an den Förderschulen war noch zu ermitteln.
-
Im
Januar 2014 folgte der Beschluss ab dem Schuljahr 2014/15 die
Schulaufwandsträger finanziell in Höhe von 10 % zu beteiligen.
-
Im
Februar 2016 wurde die Option geschaffen, bei mindestens 20 % Migrationsanteil
der Schülerschaft auch an Grundschulen Jugendsozialarbeit einzurichten.
Außerdem wurde in Bad Berneck eine halbe JaS-Stelle ermöglicht.
-
Im
Juni 2017 wurde bei entsprechendem Bedarf auch an den beiden Förderschulen
des Landkreises eine JaS-Stelle ermöglicht.
-
Im
Januar 2019 wurde die Option geschaffen, die JaS-Stelle an der Schule in Bad
Berneck bis zu einer Ganztagsstelle zu erweitern.
2.
Die neue
Förderrichtlinie
Die Ziffer 1 der neuen Richtlinie zur
Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen und den darin genannten Schultypen
lässt die Absicht erkennen, dass JaS bei entsprechendem Bedarf seitens des
Ministeriums möglichst flächendeckend in nunmehr fast allen Schularten befördert
werden soll.
Dies zeigt auch die Erfahrung und
fachliche Haltung des letzten Jahrzehnts, dass durch entsprechende Angebote
Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig Zugangswege zur Jugendhilfe finden
sollen, sofern sie sich individuell in einer Notlage befinden.
Schularten, an denen Jugendsozialarbeit
an Schulen künftig gefördert werden kann, sind:
-
Grundschulen
-
Mittelschulen
-
Sonderpädagogische
Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, sowie emotionale und
soziale Entwicklung
-
Wirtschaftsschulen
-
Realschulen
-
Berufsschulen
und Berufsfachschulen
-
Berufsschulen
zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale
und soziale Entwicklung.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage
der Konzeption „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“. Nach wie vor wird
Jugendsozialarbeit an Schulen mit einem Festbetrag von 16.360,-- € je
Vollzeitstelle gefördert. Die ursprüngliche Absicht, JaS nach dem Erreichen der
ersten 1000 Vollzeitstellen mit einer 50% - Förderung der Personalkosten
auszustatten, wurde noch nicht umgesetzt.
3.
JaS
– künftige
Entwicklungen im Landkreis Bayreuth
3.1.
Seit April
dieses Jahres liegt ein Antrag zur Einrichtung einer JaS-Stelle an der
Berufsschule III im Kreisjugendamt vor.
Der Schulleiter, Herr Abt, hat die Situation an der Schule mit Schreiben vom
21. Juni ausführlich dargestellt und um eine entsprechende Bedarfsanalyse
gebeten. Beantragt ist, falls möglich, die JaS-Fachkraft an den Schulstandorten
im Berufsschulzentrum Bayreuth und in der Berufsschule Pegnitz jeweils hälftig
einzusetzen.
Betrachtet
man die Struktur und die Zusammensetzung der Berufsschule III nur mit einem
ersten oberflächlichen Blick, erkennt man 22 Klassen in Bayreuth mit Agrar- und
Gartenbau, Berufsvorbereitung sowie Berufsfachschulen für Kinderpflege,
Sozialpflege und Ernährung/Versorgung, sowie 26 Klassen in Pegnitz (9
Gastronomie und 17 Klassen Metalltechnik) zusammen mit einer Gesamtschülerzahl
von ca. 1000 Jugendlichen. Es verdichtet sich schon hiermit die
Wahrscheinlichkeit, dass bei einer genaueren Prüfung des Bedarfs sich dieser im
Ergebnis bestätigen wird.
Diese Annahme, aber auch der Umstand, dass die
Ausweitung von JaS auf die Grundschulen nun förderfähig ist, legt nahe, dass
sich der Jugendhilfeausschuss mit der Thematik genauer beschäftigen sollte. Ein
Regelwerk, Stufenplan oder Konzept für den Einsatz von JaS wäre notwendig, um
der möglichen Vielzahl von Anträgen zu begegnen.
3.2.
Das Gremium
wurde abschließend noch über weitere Überlegungen des Fachbereiches in
Zusammenhang mit JaS informiert. Schon seit geraumer Zeit ist es die Absicht
des Jugendamtes und der Kreisgremien, die kommunale Jugendarbeit zu stärken.
Entsprechend dieser Absicht wurde
bereits 2014 der Beschluss durch den Kreistag gefasst, eine
Personalkostenförderung von 25 % beizusteuern, wenn eine Kommune einen
Jugendpfleger beschäftigt.
Zusammen mit
der Gemeinde Speichersdorf wurde überlegt, wie man eine JaS-Fachkraft für die
Mittelschule mit dem Bestreben der
Gemeinde, sich um die kommunale Jugendarbeit zu bemühen, verbinden könnte.
Sollte der Bedarf an JaS an der Mittelschule eine halbe Stelle nicht
überschreiten, könnte eine JaS-Fachkraft am Vormittag an der Schule arbeiten
und sich nachmittags als Gemeindejugendpfleger mit einer Halbtagsbeschäftigung
um die Jugendlichen außerhalb der Schule kümmern. D.h. sie könnte an sozialen Brennpunkten, im
Jugendtreff oder bei den Jugendleitern präsent und ansprechbar sein. Die daraus
zu erwartenden Synergien liegen auf der Hand.
Die Gemeinde
Speichersdorf würde sich als „Modell“ für eine solche Konstellation eignen.
JaS in der
Grundschule Speichersdorf wird durch den Träger SOS Kinderdorf Immenreuth abgedeckt;
eine entsprechende Voranfrage bei Herrn Hassel, dem Kinderdorfleiter ergab, dass
nach Rücksprache mit der Leitung in München das SOS Kinderdorf durchaus als
Anstellungsträger für ein solches Modell zur Verfügung stünde.
Die
JaS-Stelle sollte dabei nach Möglichkeit natürlich innerhalb der
Voraussetzungen der staatlichen Förderung realisiert werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat den
Bericht zur Jugendsozialarbeit an Schulen und zur neuen JaS-Förderrichtlinie
zur Kenntnis genommen.