Sitzung: 31.01.2022 KA/016/2022
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Mit der Überarbeitung der
JaS-Förderrichtlinien sind wesentliche Neuerungen eingetreten:
Die Schulsozialarbeit wurde in § 13
SGB VIII als „Leistung der Jugendhilfe“ verankert. Besonders hervorzuheben ist,
dass die Jugendsozialarbeit auf weitere Schultypen ausgeweitet wurde:
Anspruchs- und förderberechtigt sind nun auch Grundschulen, Berufsschulen und
Realschulen.
Die staatliche Förderung, die nach
wie vor eine mindestens gleich hohe Beteiligung des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und einen mindestens 10%igen Anteil des
Anstellungsträgers voraussetzt, bleibt unverändert: die Regelförderung für eine
Vollzeitstelle liegt nach wie vor bei
16.360,-- € als „freiwillige Leistung“ des Freistaats. Das Jugendamt ermittelt
nach sozialräumlichen und objektiven Parametern den Bedarf an der Schule und
stellt diesen fest.
Vorberatungen
Nachdem am Ende der
Jugendhilfeausschusssitzung am 15.07.2021 aus den Reihen der Mitglieder der
Vorschlag kam, wegen der Komplexität und der Tragweite der beschriebenen
Neuerungen eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, um die Auswirkungen und
Folgen für die Jugendhilfe im Landkreis Bayreuth zu analysieren, erging hierzu
eine Einladung mit der Bitte um Beteiligung an alle im Jugendhilfeausschuss
vertretenen Fraktionen, das Staatliche Schulamt und an die Träger, die für uns
bisher im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen tätig sind.
Die Arbeitstreffen fanden am 14.10.
und am 11.11.2021 im Landratsamt statt und es konnten dabei die entscheidenden
Sachthemen diskutiert und Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.
In den Terminen wurden keine
grundsätzlichen Bedenken oder Zweifel daran geäußert, dass Jugendsozialarbeit
an Schulen grundsätzlich sinnhaft und die Tätigkeit eine Erweiterung des bestehenden
Beratungsangebotes der Jugendhilfe darstellt. Es ergab sich ein Grundkonsens,
dass wir Jugendsozialarbeit an möglichst allen Schulen, an welchen der engere
Bedarf besteht, zur Verfügung stellen sollten. Auch über Reihenfolge und Umfang
wurde ein Einvernehmen dahingehend erzielt, dass neben den beiden Realschulen
(Pegnitz und RII) und der Berufsschule III auch die Grundschulen berücksichtigt
werden sollen, die aufgrund ihrer Größe einen entsprechenden Bedarf im Umfang
einer Teilzeittätigkeit vermuten lassen. Konkret heißt dies, dass in einem
Stufenplan und bei bestätigtem Bedarf, die Berufsschule III und die beiden
Realschulen mit jeweils einer JaS-Fachkraft, die Grundschule Pegnitz (mit 430
Kindern) mit einer ganzen Stelle und die Grundschulen Weidenberg, Bindlach,
Creußen und Bad Berneck mit jeweils einer halben Planstelle versorgt werden
könnten. Dazu kämen im Bedarfsfall die Grund- und Mittelschule Pottenstein
sowie die Mittelschule Speichersdorf – Schulen, an denen bisher noch keine
Jugendsozialarbeit an Schulen erfolgt.
Diesen Überlegungen hat sich der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 7.12.2021 voll- umgänglich
angeschlossen.
Planung
des weiteren Ausbaus
Zu betonen ist vorab, dass alle
weiteren Schritte erst erfolgen, wenn der entsprechende Bedarf an der
jeweiligen Schule überprüft und zweifelsfrei festgestellt worden ist.
Der Antrag der Berufsschule III
liegt vor. Die Bedarfsprüfung der seitens der Schule dargestellten
Problemsituation an der Schule oder besser an den Schulen – denn es handelt
sich um mehrere einzelne Schulen – ist eindeutig und bestätigt die
Notwendigkeit des Einsatzes einer JaS-Fachkraft.
Von den Realschulen liegen noch
keine Anträge vor; daher wurde bisher keine Bedarfsprüfung durchgeführt.
Vermutet muss allerdings werden, dass auch dort mit einer Schülerzahl je Schule
von mehr als 600 Jugendlichen, die Prüfung des Bedarfs diesen vermutlich
bestätigen wird.
An den 23 Grundschulen im Landkreis
wird nicht jede kleine Schule in einer Gemeinde bedacht werden können. Anzunehmen
ist, dass die größte Grundschule in Pegnitz vermutlich einen Bedarf im Rahmen
einer Ganztagsstelle haben könnte; bei diesbezüglichen Schülerzahlen folgenden Grundschulen in größeren Kommunen
bleibt die Bedarfsprüfung abzuwarten – allerdings lassen die angeführten
Schulen einen Bedarf im Rahmen von Teilzeitstellen vermuten.
Zwischenzeitlich besteht die Zusage
der bisher tätigen freien Träger der Jugendhilfe (Jean-Paul-Verein, SOS
Kinderdorf und Geschwister-Gummi-Stiftung) für den Landkreis Bayreuth auch an
weiteren JaS-Standorten tätig zu werden. Dies ist vor dem Hintergrund der 10%
Eigenbeteiligung nicht selbstverständlich.
Nach Einschätzung des Leiters des
Staatlichen Schulamtes, Herrn Lutz, stellt sich die dortige Sichtweise
annähernd deckungsgleich mit der Haltung und den Annahmen unseres Jugendamtes
dar, die auch durch die Abfrage des Schulamtes in den Grundschulen bestätigt
wird. Die Bedarfsschilderungen der Schulen sind eindringlich und es erfolgt ein
Appell an die Jugendhilfe nach Unterstützung durch die JaS.
Finanzierung
der JaS-Stellen
Im derzeitigen Haushalt sind: 350.000 € für
aktuelle JaS Stellen eingeplant
eine JaS Ganztagesstelle wird mit: durchschnittlich ca. 40.000 €
bis 56.000 € Kosten für
den
Landkreis Bayreuth berechnet (je nach Träger,
Tarifvertrag,
Lebens- und Dienstalter der Fachkraft
usw.)
Schulaufwandsträger: derzeit
10%
Eigenmittel des Trägers: nach
JaS-Richtlinie 10%
In der Arbeitsgruppe und dem
Jugendhilfeausschuss am 7.12.2021 wurde ein Finanzierungsmodell beschlossen,
wonach der Sachaufwandsträger 20% der Gesamtkosten einzubringen hat. Dabei
wurde überwiegend die Auffassung vertreten,
dass in diesem Zusammenhang auch die bisherigen Verträge angepasst werden
sollten, um möglichst eine einheitliche Finanzierung zu realisieren.
Finanzielle
Unterstützung durch das BMFSFJ Aktionsprogramm Aufholen nach Corona
„Kinder
und Jugendliche mit ,… zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und
fördern: An Schulen sollen im Rahmen des
Zeitraums des Aktionsprogramms mehr Angebote der Schulsozialarbeit
bereitgestellt werden, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von
Belastungen durch die Corona-Pandemie und beim Wiedereinstieg in den
schulischen Präsenzbetrieb zu unterstützen“
Das hieße, für einen befristeten
Zeitraum, bis höchstens 31.07.2023, bekäme man die dreifache Förderung. Ab dem
Schuljahr 2023/24 erfolgt maximal die Regelförderung.
In der ausführlichen Diskussion in
den Arbeitstreffen wurde die Inanspruchnahme der derzeitigen finanziellen
Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und
Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms befürwortet, aber nicht als
grundsätzliches Entscheidungskriterium genannt. Die Planung muss grundsätzlich
und unabhängig von dieser zeitlich begrenzten Dreifachförderung erfolgen.
JaS
und kommunale Jugendarbeit – Kombimodell in Speichersdorf
2014 haben Jugendhilfeausschuss und
Kreistag eine Personalkostenförderung von 25% beschlossen, wenn eine Kommune
einen Jugendpfleger beschäftigt. Außer der Stadt Pegnitz war hierzu bisher
keine Kommune bereit oder in der Lage.
Zusammen mit der Gemeinde in
Speichersdorf wurde nun über einen längeren Zeitraum der Gedanke entwickelt,
dass man eine JaS-Fachkraft für die Mittelschule (Bedarf vermutlich eine halbe
Planstelle) mit dem Bestreben der Gemeinde nach Einstellung eines kommunalen
Jugendpflegers verbinden könnte. Gedacht ist an ein Modell, in dem ein
Mitarbeiter als JaS-Fachkraft am Vormittag in der Schule arbeitet und am
Nachmittag/Abend als Gemeindejugendpfleger einer Halbtagsbeschäftigung
außerhalb der Schule nachgeht. Synergieeffekte sind aus fachlicher Sicht zu
vermuten. Die Fachkraft kennt viele Kinder und Jugendliche aus dem Kontext
Schule und genießt schon deshalb Akzeptanz. Schwellenängste werden abgebaut,
das Wissen um die persönlichen und schulischen Verhältnisse der Jugendlichen
ermöglichen ein Anknüpfen im Freizeitbereich.
Da sowohl eine formale als auch
eine dienstrechtliche Trennung dieser Stellen notwendig aber auch möglich
erscheint, werden auch durch die Aufsichtsbehörde Regierung von Oberfranken zum
jetzigen Zeitpunkt keine förderschädlichen Bedenken geäußert. Ein
Anstellungsträger, der für beide Bereiche Verantwortung und Anleitung
übernehmen könnte, ist mit dem SOS-Kinderdorf in Immenreuth gefunden.
Die Gemeinde Speichersdorf würde
sich insofern besonders als „Modell“ für eine solche Konstellation eignen, da
sie bereits in der Vergangenheit mit dem damaligen sozialräumlich orientierten
Integrations-Projekt sehr erfolgreich war.
Selbstverständlich ist eine
Evaluierung des Verlaufs geplant.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Die
bisherigen Grundsatzbeschlüsse zur Jugendsozialarbeit an Schulen bleiben
bestehen.
2.
Der Kreisausschuss beschließt den Ausbau der
Stellen für Jugendsozialarbeit an Schulen an der Berufsschule III, der
Realschule II in Bayreuth und den Realschulen des Landkreises sowie an den
Grundschulen im Landkreis Bayreuth, jeweils nach Feststellung des
entsprechenden Bedarfs.
Dabei verbleibt der Sachaufwand in den Schulen (Büro, Strom, Telefon, EDV) wie
bisher beim Sachaufwandsträger der Schule und findet keine Anrechnung bei den
Gesamtkosten.
Die Sachaufwandsträger für die jeweiligen Schulen bringen künftig über die
Zuwendung 20% der Gesamtkosten (Personalkosten und Overhead) bei.
3.
Die
Finanzierung der aktuell bestehenden JaS-Stellen wird – nach erteiltem
Einverständnis der Sachaufwandsträger – entsprechend Nr. 2. angepasst.
Am Standort Speichersdorf wird ein kombiniertes Pilotprojekt aus JaS-Stelle und
kommunaler Jugendarbeit umgesetzt.