Sitzung: 12.05.2023 KT/032/2023
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 17.03.2023 teilt KR Jan-Michael Fischer, Speichersdorf, mit, dass
er aus familiären und beruflichen Gründen seinen Wohnsitz verlegen und daher
sein Amt niederlegen wird.
Nach
Art. 48 Abs. 1 Satz 2 1. HS Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein
Kreisrat sein Amt niederlegen. Nach Satz 3 rückt ein Listennachfolger nach. Gemäß
Art. 48 Abs. 3 Sätze 2 und 3 GLKrWG stellt der Kreistag die Niederlegung des Amtes
fest und entscheidet gleichzeitig über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Als
Listennachfolger rückt nach dem Ergebnis der letzten Kreistagswahl vom
15.03.2020
Herr Oliver
Winkelmaier, Pegnitz
in
den Kreistag nach. Herr Winkelmaier hat erklärt, die Berufung in den Kreistag
anzunehmen und den Eid nach Art. 24 Abs. 4 LkrO zu leisten.
Nach
Art. 37 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG sowie Ziffer 84.4 des Vollzugs
des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und
Landkreiswahlordnung (GLKrWBek) entscheidet der Kreistag förmlich über das
Nachrücken des Listennachfolgers. Die förmliche Beschlussfassung durch den
Kreistag dient der Feststellung, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen im
Zeitpunkt des Nachrückens erfüllt sind.
Beschlussvorschlag
für den Kreisausschuss:
Dem
Kreistag wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Es wird festgestellt, dass KR Jan-Michael
Fischer, Speichersdorf aufgrund des Wegzugs aus dem Landkreis Bayreuth
sein Amt als Kreisrat des Landkreises Bayreuth niedergelegt hat.
- Für den ausgeschiedenen KR Jan-Michael Fischer
rückt in den Kreistag Herr Oliver Winkelmaier, Pegnitz nach.
Beschlussvorschlag
für den Kreistag:
- Es wird festgestellt, dass KR Jan-Michael
Fischer, Speichersdorf aufgrund des Wegzugs aus dem Landkreis Bayreuth
sein Amt als Kreisrat des Landkreises Bayreuth niedergelegt hat.
- Für den ausgeschiedenen KR Jan-Michael Fischer
rückt in den Kreistag Herr Oliver Winkelmaier, Pegnitz nach.
Im
Anschluss erfolgt die Vereidigung.