Beschlussvorschlag für den
Kreisausschuss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
§ 15 Abs. 4 GeSchOKT wird um folgenden Satz 3 ergänzt:
In den Vorlagen, die den eigenen Wirkungskreis betreffen, ist jeweils anzugeben, ob es sich bei dem Beratungsgegenstand dem Grunde nach um eine freiwillige oder eine Pflichtaufgabe handelt.
Beschlussvorschlag für den
Kreistag:
§ 15 Abs. 4 GeSchOKT wird um folgenden Satz 3 ergänzt:
In den Vorlagen, die den eigenen Wirkungskreis betreffen, ist jeweils anzugeben, ob es sich bei dem Beratungsgegenstand dem Grunde nach um eine freiwillige oder eine Pflichtaufgabe handelt.