Sitzung: 08.07.2024 KA/048/2024
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Sachverhalt:
Für
die geplante Gesamtmaßnahme des Ausbaus der Kreisstraße BT 41 wurde im Jahr
2011 ein Bauvorentwurf erstellt. Der Ausbau der Kreisstraße soll in vier
Bauabschnitten erfolgen. Im Jahr 2020 wurde der Bauabschnitt II (Elbersberg bis
Willenreuth) fertiggestellt.
Gleichzeitig
mit dem Ausbau der Kreisstraße ist vorgesehen, einen unselbstständigen Geh- und
Radweg entlang der Kreisstraße herzustellen. Hierzu wurde in der
Kreisausschusssitzung vom 11.12.2007 der Grundsatzbeschluss gefasst.
Der
Vorentwurf von 2011 berücksichtigte den Bau des Geh- und Radwegs bis zur
Ortschaft Willenberg. Etwa in der Ortsmitte von Willenberg zweigt der Radweg in
südlicher Richtung ab und sollte über die bestehenden Ortsstraßen nach Neudorf
weitergeführt werden. In Neudorf erfolgt die Anbindung an den vorhandenen
Radweg parallel der Bundesstraße B2 nach Pegnitz.
Entgegen
dem ursprünglichen Vorentwurf soll der Geh- und Radweg nun auch zwischen
Willenberg und Pegnitz entlang der Kreisstraße bis zur Einmündung auf die BT 26
gebaut werden. Durch die nahegelegene Tank- und Rastanlage an der A9 findet ein
Fußgängeraufkommen statt. Gerade rastende Fernfahrer nutzen dabei die
Kreisstraße fußläufig, um ins Stadtgebiet zu gelangen. Gerade in der Dämmerung
oder in der Nacht kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen.
Auf
Grund verschiedener Problempunkte, wie z.B. die Unterführung der Autobahnbrücke
der A 9 sowie der Topografie, sollte nun im Rahmen einer 2022 in Auftrag
gegebenen Machbarkeitsstudie die Führung des Geh- und Radweges entlang der
Kreisstraße geprüft werden. Hierdurch sollte festgestellt werden, ob die
Anlegung neben der Kreisstraße auf Grund der örtlichen Gegebenheiten überhaupt
möglich ist und in welcher finanziellen Größenordnung das Vorhaben liegt.
Die
Machbarkeitsstudie liegt der Tiefbauverwaltung nun vor. Eine grundsätzliche
Förderfähigkeit nach GVFG wurde dem Landkreis Bayreuth in Aussicht gestellt.
Zusammenfassend
zeigt die Machbarkeitsstudie, dass die oben genannten Zwangspunkte technisch zu
lösen sind und der Geh- und Radweg bautechnisch umsetzbar ist.
Im
Bereich der Hanglage Fischelhöhe wurde diskutiert, den Geh- und Radweg auf den
Fahrbahnen der entsprechenden betrieblichen Anlagen des THW und der Feuerwehr
verlaufen zu lassen. Dies wurde aus Sicherheitsgründen allerdings verworfen.
Insofern
macht die Topographie in diesem Bereich mit der Hanglage der Straße einen
angebauten Geh- und Radweg notwendig, der zur Talseite hin mittels Stützmauern
gesichert werden muss.
Eine
Führung des Radweges an der Bergseite wurde wegen der steil aufragenden Felsen
und vorhandener Biotopstrukturen nicht vertieft geprüft.
Die
Kosten des Geh- und Radweges wurden in einer ersten groben
Kostenschätzung wie folgt ermittelt:
-
Wegebau
(Geh- und Radweg) 1.106.000
€
-
Stützmauern
1.220.000
€
-
Grunderwerb 30.000 €
Gesamt 2.356.000 €
zzgl.
Kosten für Planung, Bauleitung und Vermessung.
Die
Kosten der Gesamtmaßnahme wurden im Zuge der Ausarbeitung der
Machbarkeitsstudie fortgeschrieben und lassen sich wie folgt darstellen:
Abschnitt |
Errechneter
Kostenrahmen 2026/2027 (brutto) |
BA III
(Willenreuth-Willenberg) |
1.654.000 € |
Geh- und Radweg |
789.000 € |
|
2.443.000 € |
BA IV (Willenberg –
Pegnitz) |
1.874.000 € |
Geh- und Radweg |
2.356.000 € |
|
4.230.000 € |
Aufgrund
der Baukosten und den damit verbundenen anrechenbaren Kosten für die
Honorarermittlung ist für die Fortführung der Planung eine europaweite
Ausschreibung im VgV-Verfahren notwendig.
Um
möglichst zügig einen weiteren Bauabschnitt auf der BT41 fertig zu stellen,
schlägt die Tiefbauverwaltung vor, die im Haushalt 2024 zur Verfügung stehenden
Mittel in Höhe von 150.000 € für die Fortführung der Planung für den
Bauabschnitt zwischen Willenreuth und Willenberg zu verwenden. Bautechnisch ist
dieser Abschnitt wesentlich einfacher durchzuführen, das Anspruchsniveau der
Planung überschaubar und eine Umsetzung der Maßnahme zeitnah möglich.
Für
die Durchführung des Bauabschnitts zwischen Willenberg und Pegnitz sollten in
den Haushaltsplanungen für 2025 entsprechende Finanzmittel für die
Ingenieursplanung in entsprechender Höhe aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand zum geplanten Ausbau der
Kreisstraße BT 41 zwischen Willenberg und Pegnitz mit Radweg und beschließt
dessen Durchführung gemäß der Machbarkeitsstudie.
Für
die Planung des Bauabschnitts werden entsprechende Haushaltsmittel in 2025
eingeplant.
Der
vorhandene Haushaltsansatz in Höhe von 150.000 € wird für die Planung des
Bauabschnitts zwischen Willenreuth und Willenberg zur Fortführung der
Gesamtmaßnahme verwendet.