Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachverhalt:

 

Für die geplante Gesamtmaßnahme des Ausbaus der Kreisstraße BT 41 wurde im Jahr 2011 ein Bauvorentwurf erstellt. Der Ausbau der Kreisstraße soll in vier Bauabschnitten erfolgen. Im Jahr 2020 wurde der Bauabschnitt II (Elbersberg bis Willenreuth) fertiggestellt.

Gleichzeitig mit dem Ausbau der Kreisstraße ist vorgesehen, einen unselbstständigen Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße herzustellen. Hierzu wurde in der Kreisausschusssitzung vom 11.12.2007 der Grundsatzbeschluss gefasst.

Der Vorentwurf von 2011 berücksichtigte den Bau des Geh- und Radwegs bis zur Ortschaft Willenberg. Etwa in der Ortsmitte von Willenberg zweigt der Radweg in südlicher Richtung ab und sollte über die bestehenden Ortsstraßen nach Neudorf weitergeführt werden. In Neudorf erfolgt die Anbindung an den vorhandenen Radweg parallel der Bundesstraße B2 nach Pegnitz.

 

Entgegen dem ursprünglichen Vorentwurf soll der Geh- und Radweg nun auch zwischen Willenberg und Pegnitz entlang der Kreisstraße bis zur Einmündung auf die BT 26 gebaut werden. Durch die nahegelegene Tank- und Rastanlage an der A9 findet ein Fußgängeraufkommen statt. Gerade rastende Fernfahrer nutzen dabei die Kreisstraße fußläufig, um ins Stadtgebiet zu gelangen. Gerade in der Dämmerung oder in der Nacht kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen.

Auf Grund verschiedener Problempunkte, wie z.B. die Unterführung der Autobahnbrücke der A 9 sowie der Topografie, sollte nun im Rahmen einer 2022 in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie die Führung des Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße geprüft werden. Hierdurch sollte festgestellt werden, ob die Anlegung neben der Kreisstraße auf Grund der örtlichen Gegebenheiten überhaupt möglich ist und in welcher finanziellen Größenordnung das Vorhaben liegt.

 

Die Machbarkeitsstudie liegt der Tiefbauverwaltung nun vor. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit nach GVFG wurde dem Landkreis Bayreuth in Aussicht gestellt.

 

Zusammenfassend zeigt die Machbarkeitsstudie, dass die oben genannten Zwangspunkte technisch zu lösen sind und der Geh- und Radweg bautechnisch umsetzbar ist.

Im Bereich der Hanglage Fischelhöhe wurde diskutiert, den Geh- und Radweg auf den Fahrbahnen der entsprechenden betrieblichen Anlagen des THW und der Feuerwehr verlaufen zu lassen. Dies wurde aus Sicherheitsgründen allerdings verworfen.

Insofern macht die Topographie in diesem Bereich mit der Hanglage der Straße einen angebauten Geh- und Radweg notwendig, der zur Talseite hin mittels Stützmauern gesichert werden muss.

Eine Führung des Radweges an der Bergseite wurde wegen der steil aufragenden Felsen und vorhandener Biotopstrukturen nicht vertieft geprüft.

 

Die Kosten des Geh- und Radweges wurden in einer ersten groben Kostenschätzung wie folgt ermittelt:

 

-       Wegebau (Geh- und Radweg)                  1.106.000 €

-       Stützmauern                                              1.220.000 €

-       Grunderwerb                                                  30.000 €

Gesamt                        2.356.000 €

 

zzgl. Kosten für Planung, Bauleitung und Vermessung.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme wurden im Zuge der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie fortgeschrieben und lassen sich wie folgt darstellen:

 

Abschnitt

Errechneter Kostenrahmen 2026/2027 (brutto)

BA III (Willenreuth-Willenberg)

1.654.000 €

Geh- und Radweg

789.000 €

 

2.443.000 €

BA IV (Willenberg – Pegnitz)

1.874.000 €

Geh- und Radweg

2.356.000 €

 

4.230.000 €

 

Aufgrund der Baukosten und den damit verbundenen anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung ist für die Fortführung der Planung eine europaweite Ausschreibung im VgV-Verfahren notwendig.

 

Um möglichst zügig einen weiteren Bauabschnitt auf der BT41 fertig zu stellen, schlägt die Tiefbauverwaltung vor, die im Haushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 150.000 € für die Fortführung der Planung für den Bauabschnitt zwischen Willenreuth und Willenberg zu verwenden. Bautechnisch ist dieser Abschnitt wesentlich einfacher durchzuführen, das Anspruchsniveau der Planung überschaubar und eine Umsetzung der Maßnahme zeitnah möglich.

 

Für die Durchführung des Bauabschnitts zwischen Willenberg und Pegnitz sollten in den Haushaltsplanungen für 2025 entsprechende Finanzmittel für die Ingenieursplanung in entsprechender Höhe aufgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand zum geplanten Ausbau der Kreisstraße BT 41 zwischen Willenberg und Pegnitz mit Radweg und beschließt dessen Durchführung gemäß der Machbarkeitsstudie.

 

Für die Planung des Bauabschnitts werden entsprechende Haushaltsmittel in 2025 eingeplant.

 

 

 

 

 

Der vorhandene Haushaltsansatz in Höhe von 150.000 € wird für die Planung des Bauabschnitts zwischen Willenreuth und Willenberg zur Fortführung der Gesamtmaßnahme verwendet.